Krankenfahrstuhl  minicruiser jo-e -ElektroTrac auch für unbequemes Gelände !
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Krankenfahrstühle  Elektro

MC - T

MC - E

Jo-e electro

Jonelo-Trac

Lonema-ag

Lonema-alv
NEHUS - HANDELSVERTRETUNGEN
www.reha-mobile.de
Johann B. Nehus, Zum Hammrich 2, 26789   Leer / Ostfrl. 
Telefon  0491- 9791441   FAX  0491 - 71259


minicruiser  Jonelo -electro Trac
komfortabler Sitz 
sehr bequeme und verstellbare Federung 
mit einer Hand zu lenken 
Batterien: 2x75 Ah 
Radius: ±60 km 
Geschwindigkeit: ±15 km/h 
Länge: 162 cm, Breite: 83 cm 
Bodenfreiheit: 13 cm 
Grosse und breite Räder: Ø 39 cm 
3 Jahre Garantie, 
auf Batterien 6 Monate Garantie 

auch erhältlich für 2 Personen, mit breiterer Radbasis
und breiteren Reifen für mehr Stabilität (gegen Mehrpreis)

PREIS  NEU:  € 3.990,- 
 

 
 
Nehus-Handelsvertretungen,   Zum Hammrich 2,   26789 Leer
Tel. 0491-9791441,    Fax  0491-71259 
Einen E-Mail Service bieten wir nicht an. Bitte kontakten Sie uns per Telefon, Fax, Brief.  Bundesweite Anlieferung. Auf  Wunsch Vorstellung vor Ort. 
INFO
Hier bekommen Sie die vom Gesetzgeber vorgebenen Richtlinen in Neufassung.

Motorisierte
Krankenfahrstühle
Der Verordnungsgeber hat in § 4, Abs. 1  Nr.2   FeV
die technischen Daten dieser Fahrzeuge und abschliessend
den  Personenkreis benannt.

Keine Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung ist erforderlich für

1. Motorisierte Krankenfahrstühle
(einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftffahrzeuge  mit Elektroantrieb,
einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg, 
einschliesslich Batterien aber ohne Fahrer,
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, 
einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit 
von nicht mehr als 15 km/h,
einer Breite über alles von maximal  110 cm
und einer  Heckmackierungstafel nach  ECE-Regelung 69 oben an der Fahrzeugrückseite)

Erläuterung: zu   Motorisierten Krankenfahrstühlen !
§ 4 wiederholt den in  § 2 StVG aufgestellten Grundsatz, wonach der, der auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, grundsätzlich der Fahrerlaubnis bedarf und regelt die Ausnahmen hiervon.
Als in der Praxis besonders problematisch haben sich die Regelungen über das Führen von motorisierten Krankenfahrstühlen erwiesen.
Die Regelungen zum Führen von motorisierten Krankenfahrstühlen werden aus Verkehrssicherheitsgründen und im Interesse der Leichtigkeit des Verkehrs daher neu gefasst.
Für körperlich behinderte oder gebrechliche Personen  werden Krankenfahrstühle bis 
15 km/h mit Elektroantrieb
unter den näher geregelten Voraussetzungen künftig von der Fahrerlaubnispflicht und auch von der Pflicht zum Erwerb einer Prüfbescheinigung ausgenommen.
Bisher galt diese Erleichterung nur für Krankenfahrstühle bis 10 km/h.
Den Mobilitätsinteressenten behinderter Personen wird damit entsprochen.
D.h.  das nur körperlich behinderte oder gebrechliche Personen zur Überwindung von Strecken einen Krankenfahrstuhl benötigen,
die Nichtbehinderte in aller Regel zu Fuß zurücklegen können.
Die bisher für andere Krankenfahrstühle bis  25 km/h geltende Fahrerlaubnisfreiheit wird aufgehoben, da derartige Kraftfahrzeuge in der Praxis sowohl als Erscheinungsbild eines Pkw besitzen als auch entsprechende Bedienungs- und Fahreigenschaften aufweisen.
Eine fahrerlaubnisrechtliche Sonderstellung nur aufgrund der durch diese Fahrzeuge zu erreichenden geringeren Höchstgeschwindigkeit ist aus Verkehrssicherheitsgründen nicht gerechtfertigt.
Das Fahrerlaubnisrecht bietet Ausbildung,Prüfung und Umfang der Fahrerlaubnis ausreichende  flexible Möglichkeiten. 
Entsprechende Übergangsregelungen  (§ 76)  gewährleisten den Fortbestand der Berechtigungen von Inhabern einer Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühlen nach bisherigem Recht.

Zu allen Fahrzeugen ist aber Erfahrungsgemäß eine Betriebserlaubnis dabei zu führen -!zu dem Fahrzeug was Sie führen ! Wenn Sie diese nicht zu dem betreffenden Fahrzeug vorlegen können, ist amtlich nicht festegestellt worden das das Fahrzeug auch dem Recht entspricht ohne Führerschein gefahren zu werden, so wiederspricht sich das,  da Sie in der Regel zu keinem "neuem Fahrzeug" eine solche Betrieberlaubnis ausgestellt bekommen. Verwirrend ?.

Die von uns  angebotenen Fahrzeuge haben
eine bestimmungsgemäße Betrieberlaubnis !

 
 
Kontakt / Über uns
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Bitte richten Sie ihren Auftrag schriftlich im Brief an:
.
Nehus, Lothar B.
Handelsvertretungen
Sonderkraftfahrzeuge  -Fahren ohne Führerschein-
Zum Hammrich 2-2a
26789 Leer / Ostfrl.
Tel.:  0491 - 9791441
Fax:  0491 - 71259
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Anfragen  telefonisch Montags bis Freitags 
während den Geschäftszeiten:  9.30 Uhr  - 12.00 Uhr und  14.00 Uhr bis 17.30 Uhr.
Wir tätigen grundsätzlich keine Geschäftsabschlüsse übers Internet...
Einen E-Mail Service bieten wir nicht an. Sehr gerne erwarten wir auch Ihr Interesse per Post.
Zudem finden wir diese altbewährte Art Korrespondenz mit unseren Kunden 
angenehmer und persönlicher.
Möchten Sie ein  Fahrzeug besichtigen, so geben Sie uns Ihre Anschrift und Telefon Nummer bekannt. 
Sie werden wegen einen Termin und dem Standort vom Verkäufer des entsprechenden Fahrzeuges zurück gerufen.
In Leer ist die Koordination-Zentralverwaltung. 
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Am Standort Leer  können keine Fahrzeuge besichtigt werden.
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Gruß aus dem schönen FRIESLAND !

***Ein Fotogruß aus unserer Heimat

Bilder aus dem friesischen  www.friesische.de

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